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Haben Sie ein Haus zu vermieten
oder zu verkaufen in Kenya?
Hier auf diani.info können Sie es gratis eintragen !!
Direkt von Ihrem eigenen Computer!
Bitte
hier klicken um Ihr Haus einzutragen,
oder um Ihren bestehenden Eintrag zu ändern.
Tip: Keinen Landkauf tätigen
ohne Anwalt, das kostet nicht viel,schützt Sie aber vor
unliebsamen Überraschungen
Falls Sie keinen Vertrauensvollen Anwalt
kennen, dann helfe ich Ihnen gerne weiter.Mehr tips:
Grundstückserwerb in Kenya
Zuerst sollten Sie sich mit Ihrer Botschaft/ Konsulat
in Kenya in Verbindung setzen, die können Ihnen
geignete Anwälte empfehlen, und Sie auch auf neueste
Gesetze etc. aufmerksam machen..
Zweitens! sollten Sie sich von einem Anwalt/
Advocat etc.
gut beraten lassen, wie ein Landkauf genau abgewickelt
wird.
Die Anwaltskosten werden nach der Grösse/ Kosten
des Grundstücks berechnet .
Sie werden auch ein gutes Landvermessungs Büro
benötigen, um die Grösse und Lage des plots (Grundstück)
zu bestätigen, und um es in den notwendigen
Registern eintragen zu lassen.
Ich persönlich benutze dafür:
HIME & ZIMMERLIN
Land Surveyors (Licensed) & Land Consultants
Contact: zimm@africaonline.co.ke
Tel: 254 11 313470, Fax: 254 011 316107,
2nd Floor Ambalal House P O Box 99024 Mombasa Kenya.
P O Box 14437 NAIROBI Tel: Nairobi 254 02 582386.
Weitere Details::
1.Die Person welche Ihnen das Land verkaufen will,
muss im Besitze eines gültigen "Title Deed"
sein
Bitte hier klicken, um solch
einen "Title" zu sehen.
Der "Title Deed" ist ein offizielles Dokument,
welches folgendes beinhaltet::
a) Den Eigentümer des Grundstückes.
b) Die Grösse des Grundstückes.
c) Um welche Arte von Grundstück es sich handelt.
Hier die Erklärungen zu oben genannten Details:
a) DER EIGENTÜMER DES GRUNDSTÜCKES
Niemand kann verkaufen was Ihm nicht gehört.
Lassen Sie sich nicht in ein Geschäft verwickeln,wenn
es sich nicht bestätigen lässt wer der Eigentümer
ist.
Kein "Title" - kein Kauf !!
Nach Kenya Gesetz, müssen übrigens zuerst
auch die näheren Verwandten,
wie zb. Brüder etc. dem Verkauf zustimmen.
b) DIE GRÖSSE DES GRUNDSTÜCKES
Jeder "Title Deed" zeigt exakt die Grösse des
Grundstückes,
und seine Lage innerhalb Kenyas,damit nicht zwei Leute
einen "Title Deed" des selben Grundstückes
besitzen können.
Die Grösse des Grundstückes spielt auch eine grosse
Rolle
in der Bestimmung des Grundstückwertes.
c) ART DES GRUNDSTÜCKES
Grundstücke in Kenya werden wie folgt klassifiziert:
i) "Commercial"
Dies ist für Kommerzielle Zwecke gedacht.
Diese Art von Land darf von Ausländern,
gekauft und auch bebaut werden.
ii) Agricultural (Farming Land)
Landwirtschaftliches Land
Diese Art von land wird von den Einheimischen besessen.
Ausländer können diese Art von Land nicht erwerben.
Ausser Sie gründen eine Firma (Company) zusammen mit
einem Kenyaner/in und kaufen das Land via Firma.
Dann erscheint die Firma als Eigentümer auf dem "Title"
Oder eine zweite Möglichkeit wäre es zb. wenn Sie
mit einem
Kenyaner/in verheiratet sind das Land zusammen zu erwerben,
dann erscheinen Sie zusammen mit Ihrem Partner
als Eigentümer auf Ihrem Title.
Diese Varianten sind aber nicht zu empfehlen, da Sie ja
vermutlich als alleiniger Eigentümer auf dem Title erscheinen
wollen.
Sie können Landwirtschaftliches Land auch in
"Commercial" umwandeln lassen, um es dann zu kaufen,
dies dauert aber ziemlich lange..
FREEHOLD AND LEASHOLD TITLE
Ein "Freehold Title" gibt dem Besitzer
uneingeschränktes Besitzrecht über das Land.
Ein "Leasehold Title" bedeutet das Ihnen von der
Regierung
das Land für eine bestimmte Periode übergeben wird.
Normalerweise für 99 Jahre.Am Ende dieser
Periode muss der Landbesitzer einen Antrag auf Verlängerung
stellen, welchem normalerweise stattgegeben wird.
Der Verlängerungsprozess dauert ca. 6 Monate.
Sie bezahlen jährlich einen kleinen "Leasing"
Betrag an
die Kenyanische Regierung .
Ein Leashold Title hat eigentlich keine Nachteile,
und als Ausländer bekommen Sie nur einen Leashold Title.
Freehold ist nur für Kenyaner bestimmt.
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